Kfz-Haftpflichtversicherung

Die Sparkassenversicherung bietet Ihnen umfassenden Schutz im Bereich der Kfz-Haftpflichtversicherung. Darin beinhaltet ist die Leistung bei verschuldeten Unfällen, bei denen Personenschaden, Vermögens- oder Sachschaden entsteht. Die Haftpflichtversicherung prüft, ob und inwiefern Sie eine Schuld am Unfall trifft und leistet bei berechtigten Forderungen.

Gesetzlich vorgeschriebene Leistungen:

Gesetzliche Vorgaben zur Grundsicherung
- Die Mindest-Versicherungssummen, die per Gesetzgeber bei der Kfz-Haftpflichtversicherung vorgeschrieben sind:

  • bei Personenschäden: 2,5 Mio. Euro
  • bei mehr als zwei Verletzten: 7,5 Mio. Euro
  • bei Sachschäden: 500.000 Euro
  • bei Vermögensschäden: 50.000 Euro

Leistung der Sparkassenversicherung

Per Gesetz haftet ein Unfallverursacher bei Personenschäden in unbegrenzter Höhe. Über die gesetzlichen Vorgaben hinaus umfassen die Leistungen der SV bei der Kfz-Haftpflichtversicherung jedoch deshalb weitaus mehr.

  • Schaden des Unfallgegners: pauschal bis zu 100 Mio. Euro mit max. 8 Mio. Euro je geschädigter Person

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Immer häufiger werden teure Gutachter und Gerichte zur Klärung der Schuldfrage herangezogen. Wer häufig am Strassenverkehr teilnimmt, dem empfiehlt sich dringend eine "Verkehrs-Rechtsschutzversicherung".
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Angebot/Termin für Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung

Kontakt

Sparkassenversicherung - Generalagentur Paschold

Telefon: 06624/915995
Telefax: 06624/915994
Email: info@spk-versicherung.de

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