Die Sparkassenversicherung bietet Ihnen umfassenden Schutz im Bereich der Kfz-Haftpflichtversicherung. Darin beinhaltet ist die Leistung bei verschuldeten Unfällen, bei denen Personenschaden, Vermögens- oder Sachschaden entsteht. Die Haftpflichtversicherung prüft, ob und inwiefern Sie eine Schuld am Unfall trifft und leistet bei berechtigten Forderungen.
Gesetzlich vorgeschriebene Leistungen:
Gesetzliche Vorgaben zur Grundsicherung
- Die Mindest-Versicherungssummen, die per Gesetzgeber bei der Kfz-Haftpflichtversicherung vorgeschrieben sind:
- bei Personenschäden: 2,5 Mio. Euro
- bei mehr als zwei Verletzten: 7,5 Mio. Euro
- bei Sachschäden: 500.000 Euro
- bei Vermögensschäden: 50.000 Euro
Leistung der Sparkassenversicherung
Per Gesetz haftet ein Unfallverursacher bei Personenschäden in unbegrenzter Höhe. Über die gesetzlichen Vorgaben hinaus umfassen die Leistungen der SV bei der Kfz-Haftpflichtversicherung jedoch deshalb weitaus mehr.
- Schaden des Unfallgegners: pauschal bis zu 100 Mio. Euro mit max. 8 Mio. Euro je geschädigter Person
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Immer häufiger werden teure Gutachter und Gerichte zur Klärung der Schuldfrage herangezogen. Wer häufig am Strassenverkehr teilnimmt, dem empfiehlt sich dringend eine "Verkehrs-Rechtsschutzversicherung".
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