Haus- und Wohnungsrechtsschutz

Niemand kann sich seine Haus-Mitbewohner oder Nachbarn aussuchen. Meist beginnen Streitigkeiten ohne erkennbaren Grund oder wegen Nichtigkeiten. Oft enden diese vor Gericht.

  • Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz
  • Ihr Nachbar belästigt Sie durch Lärm, unangenehme Küchengerüche oder Tiere in der Wohnung usw. Die Wiese wird nicht rechtzeitig gemäht und der lästige Löwenzahnsamen gelangt auf Ihren Rasen. Die Bäume und Sträucher Ihres Nachbarn beeinträchtigen Ihr Grundstück.(Streitwert 2.600 Euro, Kosten 1.450 Euro)

    In Ihrer Wohnung hat sich ein Schimmelfleck gebildet. Ihr Vermieter lastet Ihnen selbst die Ursache hierfür an und will die Kosten für die Beseitigung nicht übernehmen. (Streitwert: 4.000 Euro, Kosten: 550 Euro)

    Eines Morgens stellen Sie fest, dass von einem Graffiti-Sprayer an Ihrer Hauswand eine "Verzierung" angebracht wurde. Sie möchten den Sprayer gerichtlich belangen. (Streitwert 10.000 Euro, Kosten 3.800 Euro)

  • Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
  • Sie erhalten von Ihrer Gemeinde wieder einmal einen Gebührenbescheid für nicht erbrachte Leistungen, z.B. Abfuhr von Verpackungsmüll, satzungsgemäße Strassenreinigung und Winterdienst. Gegen diesen Bescheid wollen Sie gerichtlich vorgehen. (Streitwert: 500 Euro, Kosten: 400 Euro)

    Sie sollen Anliegerbeiträge z.B. für Erneuerung der Bürgersteige, Aufstellen neuer Laternen usw. 6.000 Euro zahlen. Ihr Widerspruch wird von der Gemeinde zurück gewiesen. Wenn Sie nicht zahlen wollen, müssen Sie den Gerichtsweg einschlagen. (Streitwert: 6.000 Euro, Kosten 2.700 Euro)

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