Sie haben eine Reise gebucht, doch die Kinder werden krank oder Sie können die Reise aus einem anderen dringenden Grund nicht antreten. Auch ein Reiseabbruch aus solch einem Grund ist denkbar. Die Sparkassenversicherung sichert Sie mit einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung gegen diese Risiken ab.
Gründe, die zum Reiserücktritt oder Reiseabbruch berechtigen und die Reise-Rücktrittskosten-Versicherung greift?
- schwere Unfallverletzung
- unerwartete schwere Erkrankung
- unerwartete Verschlechterung einer bestehenden Krankheit
- Tod
- Impfunverträglichkeit
- Schwangerschaft
- erheblicher Schaden am Eigentum zu Hause durch Feuer, Elementarereignis oder vorsätzliche Straftat eines Dritten
- unerwarteter Verlust des Arbeitsplatzes einer versicherten Person durch betriebsbedingte Kündigung des Arbeitgebers mit anschließender Arbeitslosigkeit
- die Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses aus der Arbeitslosigkeit heraus, sofern die versicherte Person bei Reisebuchung arbeitslos war und das Arbeitsamt der Reise zugestimmt hat
Was wird mit der Reise-Rücktrittskosten-Versicherung abgesichert?
- Stornokosten ihrer Reise bis zu einer Summe von insgesamt 5.000 Euro für alle Versicherten pro Reise
- zusätzliche Kosten für die Rückreise bei einem Reiseabbruch (falls Anreise und Abreise mitgebucht wurden)
Weitere Bedingungen:
- Die Selbstbeteiligung im Schadensfall liegt je Person bei 25 Euro (Ausnahme im Fall von Krankheit liegt die SB bei 20 % der Stornokosten (mind. 25 Euro)
- Eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung muss mindestens 14 Tage vor der Buchung einer privaten Urlaubsreise abgeschlossen werden
- Leider ist es nicht möglich Schiffsreisen wie Kreuzfahrten, Geschäftsreisen und Reisegruppen ab 5 Personen zu versichern
